Organisation
Unter dem Namen "Entlastungsdienst Aargau" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Aarau und ist politisch und konfessionell neutral. Er bietet Entlastung für Angehörige und Betreuungspersonen von Menschen mit einer Behinderung und unterstützt erwachsene Menschen mit einer Behinderung in der Alltagsbewältigung. Dem Verein können Einzelpersonen, Familien sowie Kollektivmitglieder beitreten, die den Entlastungsdienst unterstützen wollen.
- Mitgliederversammlung
- Vereinsvorstand
- Revisionsstelle
Finanziert wird der Verein durch:
- Beiträge der Benützenden
- Mitgliederbeiträge
- Betriebsbeiträgen von Bundesamt für Sozialversicherungen und Kanton Aargau
- Freiwilligen Beiträgen (Spenden, Legate)
In die Zuständigkeit des Vorstandes fallen alle Geschäfte soweit sie nicht nach Gesetz oder Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Fischer Benedikt, Präsidium, betroffener Vater
Reich Bernadette, Vice-Präsidium
Häfeli-Villiger Claire, Finanzen
Gloor Iris, Schulische Heilpädagogin
BDO AG, 5001 Aarau
